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LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 249, § 823 Abs. 2, § 826; Fahrzeugemissionen-VO Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und eingebauten 3,0-Liter-Motors (hier: Audi A 5, drei Audi A 6)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
- OLG München, 18.04.2023 - 5 U 6046/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG München, 10.01.2020 - 3 U 5980/19
Kein Schadensersatz wegen vermeintlicher Abgasmanipulation mittels eines sog. …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Im Übrigen kommt auch ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV deshalb nicht in Betracht, weil den Vorschriften bereits der Schutzcharakter fehlt (OLG München, Beschluss vom 10.01.2020 - 3 U 5980/19).Ein Anspruch der Klagepartei nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 5 Abs. 2, 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 scheitert im Übrigen daran, das diesen Vorschriften der Schutzgesetzcharakter fehlt (OLG München, Beschluss vom 10.01.2020 - 3 U 5980/19).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19). - EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Eine Aussetzung des Rechtsstreits oder eine Vorlage an den EuGH im Hinblick auf das dortige Verfahren C - 100/21 erscheint dem Gericht im Hinblick auf die eindeutige Rechtsprechung des BGH zu den im Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg aufgeworfenen Fragen nicht veranlasst.
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Im Beschluss vom 19.01.2021 (Az. VI ZR 433/19) hat er ausdrücklich festgehalten, dass die Entwicklung eines Thermofensters für sich nicht ausreicht, um einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen. - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Entsprechend der Entscheidung vom BGH vom 30.07.2020 (Az. VI ZR 5/20) ist außerdem zu berücksichtigen, dass auch das Verhalten den Beklagten als Schädigerin nach Aufdeckung des Skandals zu berücksichtigen ist. - BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten …
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
In seinen Urteilen vom 16.09.2021 (Az.. VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20) hat er diese Rechtsprechung wiederholt und bekräftigt. - BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01
Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Eine unzulässige Ausforschung ist aber dennoch gegeben, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich auf's Geratewohl Behauptungen aufstellt (BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 69, 70). - OLG München, 10.02.2020 - 3 U 7524/19
Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung
Auszug aus LG Landshut, 08.09.2022 - 53 O 227/22
Ein Anspruch nach § 826 BGB wegen eines im Fahrzeug verbauten Thermofensters scheitert daran, dass das Inverkehrbringen des mit einem Thermofenster ausgestatteten Fahrzeugs nicht als sittenwidrige Handlung zu bewerten ist (OLG München, Beschluss vom 10.02.2020 - 3 U 7524/19).
- OLG München, 18.04.2023 - 5 U 6046/22
Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 08.09.2022, Az. 53 O 227/22, wird zurückgewiesen.